Wieso ein neues Haus?: Gemeinde Mögglingen

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Umkleidebereich

Die Umkleidesituation im Gebäude ist nicht mehr zeitgemäß: Als Herrenumkleide wird der Flur im EG genutzt, die Damenumkleide befindet sich im Keller, die Umkleide der Jugendfeuerwehr im Flur ebenfalls im Keller.

Duschmöglichkeiten sind lediglich im Keller vorhanden. Dies auch nur als eine Dusche mit drei Duschmöglichkeiten. Eine Geschlechtertrennung erfolgt bei der Dusche lediglich darin, dass nacheinander geduscht werden muss und das noch dazu im Keller, ohne Fenster bzw. Frischluft.

Diese beengten Verhältnisse machen eine vernünftige schwarz/weiß Trennung nahezu unmöglich. Auf Grund der Enge in den Umkleidebereichen ist es nicht möglich, die Einsatzkleidung getrennt von der privaten Kleidung aufzubewahren.

Eine Studie der Krebsforschungsagentur der WHO hat im Juni 2022 eine wissenschaftliche Arbeit verfasst, nach der Brandbekämpfung als krebsauslösend zu bewerten sei.

Auf der Suche nach der Ursache ist schnell der Verdacht entstanden, dass der Ursprung im Kontakt mit Schadstoffen in Brandrauch und Ruß liegen müsse. Ein wichtiger Aspekt für den Gesundheitsschutz aller Einsatzkräfte ist die sogenannten Schwarz-Weiß-Trennung. D.h. durch Brandrauch oder andere Gefahrenstoffe kontaminierte Gegenstände oder Personen sollen von nicht-kontaminierten Gegenstände oder Personen strikt separiert werden.

Um dies im Einsatzablauf gewährleisten zu können sind zusätzlich zu den Maßnahmen an der Einsatzstelle entsprechend angeordnete und dimensionierte Umkleide- und Duschmöglichkeiten im Feuerwehrhaus unumgänglich.

Fragen zur Sicherheit

  • Verläuft der Alarmweg der Feuerwehrangehörigen kreuzungsfrei zu Fahrwegen von Feuerwehrfahrzeugen?
  • Besteht Richtungsverkehr für die alarmierten Feuerwehrangehörigen auf ihrem Weg zum Umkleidebereich und von dort zur Fahrzeughalle?
  • Ist der Alarmweg hindernisfrei - frei von Treppen, Ausgleichstufen oder Stolperstellen?
  • Ist der Fußboden des Alarmweges ausreichend rutschhemmend?
  • Verfügt der Alarmweg über eine ausreichende Übersichtsbeleuchtung und ist diese möglichst zentral am Alarmeingang einschaltbar oder über Bewegungsmelder gesteuert?

Fahrzeughalle

Die beengten Platzverhältnisse setzen sich auch in der Fahrzeughalle fort.

Kein Wunder, beim Bau des Gebäudes besaß die Mögglinger Feuerwehr lediglich ein Löschfahrzeug mit einer Höhe von 2,5 Metern.

Mittlerweile ist die Normhöhe von Feuerwehrfahrzeugen bei 3,3 Metern, was bei einer Höhe von lediglich 3,10 Metern in den Hallen des Gebäudes zu entsprechenden Problemen bzw. Einschränkungen bei den Fahrzeugen (u.a. höhere Beschaffungskosten wegen Sondergröße) führt.

Nicht nur bei der Höhe hat sich in den letzten Jahrzehnten einiges getan, auch bei der Breite und Länge sind die Fahrzeuge gewachsen. Dies hat zur Folge, dass die bestehenden Fahrzeugboxen nicht mehr den gültigen Normen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

Das gleiche gilt für die Tordurchfahrten. Hier gilt mittlerweile auch ein größeres Maß, damit es nicht zu gefährlichen Situationen beim Bewegen der Fahrzeuge kommt. Ebenso entspricht der Raum, um die Fahrzeuge, nicht den Empfehlungen der DGUV. Der dort geforderte Verkehrsweg von mind. 0,5 Metern rings um das Fahrzeug ist nicht gegeben, hier ist es stellenweise noch beengter, so dass sich die Fahrzeugtüren teilweise nicht vollständig öffnen lassen.

Auszug aus der DGUV 205-008:

Auf Grund der beengten Platzverhältnisse innerhalb der Fahrzeughallen bleiben die Fahrzeuge meist vor der Fahrzeugbox stehen, um nach Übungen und Einsätzen die Einsatzbereitschaft wiederherzustellen (Bestückung der Fahrzeuge, Reinigung und Überprüfung der Ausrüstung, …).

Dies führt zu Lärmbelästigung in der Umgebung und die Arbeiten erfolgen ohne jeglichen Schutz vor Wind und Wetter.

Außenanlagen

Beim bestehenden Gebäude besteht ein großes Problem bei den beengten An- und Abfahrtssituationen sowie bei den zur Verfügung stehenden Parkplätzen.

Für die Feuerwehr stehen lediglich drei Parkplätze vor dem Feuerwehrhaus zur Verfügung. Auf Grund von Platzmangel wird auch von Anwohnern wild geparkt. Dies führt bei der Anfahrt zum Feuerwehrhaus und beim Ausrücken mit den Einsatzfahrzeugen wiederkehrend zu erheblichen Problemen.

Auch kommt es auf Grund der beengten räumlichen Situation um das Feuerwehrhaus immer wieder zu Falschparkern direkt vor den Toren der Einsatzfahrzeugen.

Auf Grund der baulichen Situation besteht keine getrennte Alarmausfahrt, d.h. bei den ausrückenden Fahrzeugen kommt es zum Begegnungsverkehr mit anrückenden Einsatzkräften.

Auch hier wieder ein Verweis auf die Norm bzw. DGUV:

"Unerwartete "Begegnungen" sind insbesondere durch geeignete bauliche / gestalterische Maßnahmen vermeidbar. Sie sollen so wirken, dass sich die Feuerwehrangehörigen zwangsläufig sicher verhalten. Bereits bei der Planung von Feuerwehrhäusern müssen die Vorraussetzungen für gefahrlose Betriebs- und Einsatzabläufe in und um Feuerwehrhäuser geschaffen werden. Auch die Lage des Feuerwehrhauses sowie die Größe und Beschaffenheit der Außenanlagen beeinflussen die Sicherheit entscheidend."

Die Anzahl der PKW-Stellplätze (Mindestgröße 5,5 x 2,5m) soll mindestens der Anzahl der Funktionsplätze auf den Einsatzfahrzeugen entsprechen. In unserem Fall aktuell 28 Stellplätze. Um dies zu erfüllen wären 25 zusätzliche Parkplätze erforderlich.

Weiter sollten durch geeignete Maßnahmen sichergestellt sein, dass für den Alarmfall benötigten PKW-Stellplätze der Feuerwehr jederzeit zur Verfügung stehen und nicht von anderen Verkehrsteilnehmern benutzt werden.

Selbst dies ist wie oben geschrieben nicht einmal für die drei vorhandenen Parkplätze gewährleistet.

Ein geeigneter Übungshof ist beim aktuellen Feuerwehrhaus nicht vorhanden. Die Norm sieht hier eine Fläche von mindestens 250m² vor. Der Übungsbereich sollte nicht auf dem Verkehrsweg der im Alarmfall ausrückenden Feuerwehrfahrzeuge liegen.

Gebäudetechnik

Wie die Räumlichkeiten befindet sich die Gebäudetechnik nahezu unverändert auf dem Stand des Baus vor knapp 60 Jahren.

Lediglich die Funktechnik wurde vor über 30 Jahren modernisiert. Mit der Umstellung auf den Digitalfunk ab 2023 im Ostalbkreis wäre auch eine grundlegende Modernisierung der Technik im Funkraum erforderlich geworden. Dies wurde jedoch mit Blick auf den geplanten zeitnahen Neubau des Feuerwehrhauses auf das Minimum reduziert. So wurden hierfür lediglich Beistellgeräte beschafft, die im Regal des Funktisches stehen und nicht in diesen integriert sind. Eine vernünftige Integration ist bei größeren Einsätzen oder Flächenlagen unumgänglich, da bei derartigen Einsätzen eine große Führungs- und Koordinierungsaufgabe auf das örtliche Feuerwehrhaus fällt.

In den letzten Jahren sind die Anforderungen an Feuerwehrhäuser stetig gewachsen. Feuerwehrhäuser sind Bestandteil kritischer Infrastrukturen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit eintreten würden und bedürfen deshalb eines inneren und äußeren Schutzes.

Die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit muss auch bei extremen Umweltbedingungen wie Hochwasser, Sturm, Erdbeben, extremen Schnee- und Regenfällen gewährleistet sein. Hierzu zählt z. B. auch die Möglichkeit zur Einspeisung mit einem Notstromaggregat bei Ausfall der Stromversorgung. Eine geeignete Einspeisemöglichkeit ist am bestehenden Gebäude ebenso wenig vorhanden, wie ein Notstromaggregat für den uneingeschränkten Betrieb des Gebäudes bei einem länger andauernden Stromausfall.

Dies ist auch unter dem Aspekt wichtig, dass die Feuerwehrhäuser als “Leuchttürme“ im Ostalbkreis (Siehe Krisenvorsorgekonzept des Landratsamtes) für die Öffentlichkeit fungieren und als Anlaufstelle für die hilfesuchende Bevölkerung z. B. bei einem flächendeckenden Stromausfall oder dem Ausfall des Telefon- und Mobilfunknetzes dienen.